Zum Inhalt springen
Autorisierter Distributor für Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkauf von Waren an Unternehmer im Online-Shop und bei sonstigen Bestellungen

1. Gegenstand, Anwendungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der IWT International Watch Trade, David Piekarz e.K., Goethestraße 5, 80336 München (nachstehend „wir“ oder „uns“) über den Verkauf und die Lieferung von Waren, die über unseren Online-Shop, per E-Mail, schriftlich oder telefonisch bestellt werden.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Abgabe seiner Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Wir sind berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

2. Vertragsschluss, Vertragssprache

2.1. Die Darstellung der Waren im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Der Kunde gibt mit Absendung seiner Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Bei Bestellungen außerhalb des Online-Shops gilt die Bestellung des Kunden ebenfalls als verbindliches Vertragsangebot, sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt.

2.2. Im Online-Shop wählt der Kunde die gewünschten Waren aus und legt sie in den Warenkorb. Vor Absendung der Bestellung kann er seine Eingaben prüfen und mit den im Shop bereitgestellten technischen Mitteln berichtigen. Durch Betätigung der abschließenden Bestellschaltfläche wird die Bestellung verbindlich an uns übermittelt. Der Zugang der Bestellung wird dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt. Eine solche Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist.

2.3. Wir können das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen durch

  • Zusendung einer Auftragsbestätigung per Post oder E-Mail,
  • Zusendung der Ware oder
  • Aufforderung zur Zahlung.

Die Annahmefrist beginnt am Tag nach Absendung der Bestellung. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang unserer Auftragsbestätigung, Zahlungsaufforderung oder der Ware beim Kunden.

2.4. Vertragssprache ist Deutsch.

3. Speicherung der Vertragsbestimmungen

3.1. Wir speichern die Bestelldaten und die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden AGB. Im Online-Shop werden dem Kunden die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB so zur Verfügung gestellt, dass er sie bei Vertragsschluss abrufen und in wiedergabefähiger Form speichern kann. Ob und in welchem Umfang der individuelle Vertragstext nach Vertragsschluss im Kundenkonto zugänglich bleibt, richtet sich nach der jeweiligen technischen Ausgestaltung des Online-Shops.

4. Lieferbedingungen

4.1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart oder bestätigt wurden. Anderenfalls sind angegebene Liefertermine und Lieferfristen ausschließlich unverbindlich.

4.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über.

4.4. Sind wir ohne eigenes Verschulden trotz ordnungsgemäßen Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäfts von unserem Lieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert worden, sind wir berechtigt, hinsichtlich der betroffenen Ware vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Dies gilt nicht, soweit wir das Beschaffungsrisiko übernommen haben oder die Nichtbelieferung von uns zu vertreten ist.

5. Preise / Zahlungsbedingungen

5.1. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.

5.2. Versand-, Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, vom Kunden zu tragen und werden gesondert ausgewiesen.

5.3. Bei Verträgen, bei denen die vereinbarte Lieferung oder Leistung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss die für die Preisbildung maßgeblichen, von uns nicht zu vertretenden Kostenfaktoren (insbesondere Einkaufs-, Material-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten sowie öffentliche Abgaben) wesentlich verändern. Eine Preiserhöhung ist auf den Umfang der tatsächlichen Kostensteigerung begrenzt; Kostensenkungen sind in gleicher Weise zugunsten des Kunden zu berücksichtigen. Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des vereinbarten Nettopreises, kann der Kunde hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.

5.4. Sofern im Online-Shop, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, ist der Kaufpreis mit Vertragsschluss und Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die im Online-Shop jeweils angebotenen Zahlungsmittel werden im Bestellprozess angezeigt. Eine Aufrechnung ist dem Kunden nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenforderungen gestattet. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.5. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Lagerkosten in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages je angefangene Woche, höchstens jedoch 5 % des Rechnungsbetrages, zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

6.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

6.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt haben oder eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

6.4. Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß Ziffer 6.4.3. befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

6.4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

6.4.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer bereits jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß Ziffer 6.4.1. zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Pflichten des Käufers gemäß Ziffer 6.2. gelten auch hinsichtlich der abgetretenen Forderungen.

6.4.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Ziffer 6.3. geltend machen. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Außerdem können wir in diesem Fall die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware widerrufen.

6.4.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

7. Mängelansprüche (Gewährleistung)

7.1. Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Der Käufer hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich später ein bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mangel, ist dieser unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Zur Wahrung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Bei unterlassener rechtzeitiger Anzeige gilt die Ware nach Maßgabe des § 377 HGB als genehmigt. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.

7.2. Soweit ein Mangel vorliegt, leisten wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, und zwar nach unserer Wahl entweder in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.

7.3. Ansprüche des Käufers wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren – soweit gesetzlich zulässig – in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Unberührt bleiben insbesondere Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigen Verschweigens eines Mangels, einer übernommenen Garantie sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Ebenso unberührt bleiben zwingende gesetzliche Sonderverjährungsfristen, insbesondere für Bauwerke und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, sowie zwingende Rückgriffsansprüche in der Lieferkette.

8. Form von Erklärungen

8.1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt oder Minderung) sind mindestens in Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail, abzugeben, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Gesetzliche Formvorschriften und weitergehende Nachweise bleiben unberührt.

9. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen

9.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

9.3. Im Übrigen ist eine Haftung von uns, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen.

9.4. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der vorstehenden Absätze gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

9.5. Eine Haftung wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Referenznutzung

10.1. Die Nutzung des Namens, der Firma, von Marken oder des Firmenlogos des Kunden zu Werbe- oder Referenzzwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform. Eine erteilte Zustimmung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

11. Verschiedenes

11.1. Vertraulichkeit: Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten und als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen geheim zu halten und ausschließlich zur Durchführung der jeweiligen Vertragsbeziehung zu verwenden. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt oder ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung bzw. vollziehbarer behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Die Geheimhaltungspflicht besteht nach Beendigung der Geschäftsbeziehung für fünf Jahre fort; Geschäftsgeheimnisse bleiben darüber hinaus nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geschützt.

11.2. Höhere Gewalt: Wird eine Partei durch ein bei Vertragsschluss nicht vorhersehbares, außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegendes und von ihr nicht zu vertretendes Ereignis an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, ruhen die betroffenen Leistungspflichten für Dauer und Umfang der Auswirkungen. Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, behördliche Maßnahmen, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, erhebliche Betriebs-, Energie-, Rohstoff- oder Lieferkettenstörungen gehören, sofern die betroffene Partei diese trotz zumutbarer Vorsorge nicht verhindern oder überwinden kann. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, kann jede Partei den Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils in Textform kündigen oder – soweit einschlägig – von diesem zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen der durch höhere Gewalt verursachten Nichterfüllung sind ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

12. Erfüllungsort / Rechtswahl / Gerichtsstand

12.1. Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart ist, der Sitz unseres Unternehmens.

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – unser Geschäftssitz, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.